Baurecht (öffentliches)

Baurecht (öffentliches)

Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts

Das öffentliche Baurecht umfasst Gebiete, wie z.B. das öffentliche Planungsrecht nach dem BauGB (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht (z.B. Erschließung, Recht der Baunutzung etc.) sowie das Verwaltungsrecht.

Hier beraten und vertreten wir Sie rund um die Fragen zu(m)
  • Bauantrag und Genehmigung
  • Einschränkung der baulichen Nutzung durch behördliche Akte
  • Auflagen seitens der Bau- und Ordnungsämter
  • Sonstige Verfügungen seitens der übrigen Verwaltung

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