Gutachten für Schäden an Gebäuden

Schäden an Gebäuden

Gutachten bei Bauschäden oder zur Qualitätssicherung

Nicht erst im Streitfall, sondern beispielsweise auch beim Kauf eines Hauses erstellen wir als Bausachverständige Baugutachten für Baumängel und Bauschäden.
Der Eigentümer oder die Baufirma erhält damit ein Dokument, welches Tatsachen dokumentiert und deren Ursachen erklärt. Je nach Fall und Sachlage, wird auch eine eventuelle "Schuldfrage" beantwortet. Außerdem wird der Schaden analysiert und von uns bewertet.
"Es ist besser, einen Streit zu verhindern, als ihn zu schlichten, denn zurück bleibt Bitterkeit."
Meist tritt der Bau-Sachverständige erst im Streitfall zwischen den am Bau Beteiligten auf. Die Praxis zeigt jedoch, dass Sachverständige von den Bauherren viel früher zur Beratung hinzugezogen werden sollten.
Bei Bauvorhaben hat es sich bewährt, vor Baubeginn neben dem Architekten und dem Bauleiter zusätzlich Sachverständige zu beauftragen, um die Architektenplanung zu überprüfen und während der Baumaßnahmen stichpunktartig Überprüfungen durchzuführen.
Diese Qualitätskontrolle ist eine der Sachverständigenaufgaben, die unser Büro gerne für Sie übernimmt.

Tätigkeitsbereiche des Sachverständigen
Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bausachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend bei den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Gewährleistungsabnahme nach Fertigstellung einer Baumaßnahme.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle bzw. Baubetreuung umfasst Beratungen, z.B.:
- in bautechnischer Hinsicht
- in vertraglicher Hinsicht
- in betriebswirtschaftlicher Hinsicht

Typische Tätigkeitsbereiche zur Qualitätssicherung sind:
- laufende Baukontrolle mit Mängelprotokollierung
- Rohbauabnahmen
- Abnahmen der Bauleistung nach Fertigstellung
- Abnahmen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
- Gutachtenerstellung im Schadensfall

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