Mietrecht

Miet- und Pachtrecht

Verträge, die die Überlassung von Sachen gegen Entgelt betreffen

Das Miet- und Pachtrecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und Grundstücksnutzern. Die jeweiligen rechtlichen Erfordernisse richten sich dabei nach der Art der Immobilie sowie der Art der Nutzung.
Unsere Schwerpunkte bilden in diesem Bereich:
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Wohnungsmietverträgen, Gewerbemietverträgen, land- und forstwirtschaftlichen Pachtverträgen, Jagdpachtverträgen sowie sonstigen Pachtverträgen
  • Vertragsbegleitende Beratung (z.B. zu Verhaltenspflichten, Nachträgen, Mieterhöhungen, Modernisierungen, Instandhaltungen/Instandsetzungen, Mängeln, Betriebskosten)
  • Beratung und Vertretung bei Kündigungen
  • Rechtsberatung zum Maklerrecht
  • Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Miet- und Pachtstreitigkeiten

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